Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zur vorläufigen Agenda-Entscheidung des IFRS IC betreffend IFRS 10 übermittelt, die in der IFRS IC-Sitzung im März 2026 getroffen wurde.
Wir stimmen der vorläufigen Agenda-Entscheidung und der Begründung zu. Allerdings sind wir der Ansicht, dass die Frage aus der Eingabe, ob eine Neubeurteilung obligatorisch ist, nach wie vor unbeantwortet bleibt. Daher schlagen wir dem IFRS IC vor, den Wortlaut der TAD zu ändern.
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